Abrechnung
Informationen für Privatversicherte
Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen (Kontingent) von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine zur Indikationsstellung ohne vorherige Genehmigung.
In der Regel werden die Kosten für die anschließende Psychotherapie nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Versicherung bzg. der Details.
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.
Informationen zur Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer und benötigter Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Die Rechnungsstellung für die erbrachte psychotherapeutische Leistung erfolgt an Sie und nicht an die Beihilfe. Die Übernahme der Kosten wird zwischen Ihnen und der Beihilfe abgewickelt. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden (ähnlich einer Akuttherapie), kann in einigen Fällen und nach Absprache mit der Beihilfe auf einen ausführlichen Therapieantrag (mit einer damit verbundenen Wartezeit) für die Genehmigung verzichtet werden.
Informationen zur Paartherapie bzw. Paargesprächen
Paartherapie ist keine Kassenleistung und ist deshalb bei den Kassen nicht erstattungsfähig. Die Kosten werden vom Klienten selbst getragen.